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Der Bundeskanzler übt als Chef der Bundesregierung das wichtigste politische Amt
aus, das in der Bundesrepublik Deutschland vergeben wird. Er bestimmt die
Richtlinien der Politik und leitet die Geschäfte der Bundesregierung. Seine
hervorgehobene Stellung in der Regierung verdankt der Bundeskanzler seiner
verfassungsrechtlichen Legitimation, die er mit keinem Kabinettsmitglied teilen
muss: Nach dem Vorschlag des Bundespräsidenten tritt der Bundestag zusammen und
wählt den Bundeskanzler auf vier Jahre. |